Sans-Papiers: Der Bundesrat erachtet das heutige System als angemessen

Bern, 18.12.2020 - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 mit der Problematik der Sans-Papiers in der Schweiz befasst. Er erachtet den geltenden Rechtsrahmen als angemessen, auch wenn ein Konflikt besteht zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Sozialversicherungspflicht von Sans-Papiers einerseits und der Bekämpfung der Schwarzarbeit und des illegalen Aufenthalts andererseits. Der Bundesrat lehnt sowohl eine Teilregularisierung als auch einen allgemeinen Ausschluss von Sans-Papiers von den Sozialversicherungen ab.

Der Bundesrat hat den Bericht "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" in Erfüllung des Postulats 18.3381 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) verabschiedet.

Mit diesem Postulat hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Situation von illegal in der Schweiz anwesenden Personen, die als Sans-Papiers bezeichnet werden, umfassend zu prüfen. In einem Bericht sollen alle Rechtsansprüche auf und aus Sozialversicherungen aufgelistet, die Folgen einer möglichen Aberkennung dieser Rechtsansprüche geprüft und Lösungsansätze aufgezeigt werden. Gemäss Schätzungen leben zwischen 58 000 und 105 000 Sans-Papiers in der Schweiz.

Um die Thematik und mögliche Lösungsansätze zu erörtern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Begleitgruppe ins Leben gerufen, der Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden, nationaler und interkantonaler Konferenzen sowie verschiedener Bundesämter angehören. Ausserdem wurde ein Runder Tisch mit Gewerkschaften und Hilfswerken organisiert.

Aufenthaltsregelung

Der Bundesrat lehnt eine kollektive Regularisierung ebenso ab wie eine Teilregularisierung, die sich auf eine bestimmte Gruppe von Sans-Papiers beschränkt. Denn dies vermag die Problematik des rechtswidrigen Aufenthalts nicht langfristig zu lösen. Der Bundesrat bekräftigt den Grundsatz einer Einzelfallprüfung in Härtefällen. Nach seiner Auffassung hat sich die geltende Gesetzgebung bewährt und lässt Bund und Kantonen ausreichend Spielraum, um Härtefällen Rechnung zu tragen. Der geltende Rechtsrahmen hat dem Kanton Genf auch die Durchführung der Operation Papyrus ermöglicht, die seit 2018 abgeschlossen ist.

Zugang zu Sozialversicherungen

Der Bundesrat lehnt auch einen allgemeinen Ausschluss von Sans-Papiers von der Sozialversicherungspflicht ab. Heute sind Sans-Papiers verpflichtet, sich verschiedenen Versicherungen anzuschliessen und damit berechtigt entsprechende Leistungen zu beziehen. Die Bundesgesetze über die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, den Erwerbsersatz und die Familienzulagen berücksichtigen nämlich als Unterstellungskriterium in der Regel den Wohnort oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Hingegen können sich Sans-Papiers nicht der Arbeitslosenversicherung anschliessen oder Leistungen daraus beziehen (ausser bei Insolvenzentschädigung). Sie können zudem weder Ergänzungsleistungen noch Sozialhilfe beantragen. Sie haben jedoch Anspruch auf Nothilfe.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass ein allgemeiner Ausschluss von Sans-Papiers von allen Sozialversicherungen die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz erheblich verletzen würde. Dies hätte zudem zur Folge, dass namentlich die Gesundheitskosten auf die Kantone und Gemeinden überwälzt würden.

Datenaustausch und Bekämpfung der Schwarzarbeit

In der Gesetzgebung ist kein automatischer Datenaustausch zwischen den Vollzugsorganen im Bereich der Sozialversicherung und den Migrationsbehörden vorgesehen. Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit und das Ausländer- und Integrationsgesetz sehen jedoch einen Datenaustausch bestimmter Behörden mit den Migrationsbehörden vor. Der Bundesrat erachtet das heutige System als angemessen, auch wenn Interessen- und Zielkonflikte bestehen zwischen den verschiedenen Behörden, die Verfügungen betreffend Sans-Papiers erlassen oder anderweitig mit diesen Personen in Kontakt stehen. Es ermöglicht allen Behörden, ihre jeweiligen Aufgaben zu erfüllen.

Strafrechtliche Sanktionen

Nach Ansicht des Bundesrats bieten die ausländerrechtlichen Sanktionen geeignete Instrumente, um gegen den unbefugten Aufenthalt, die illegale Erwerbstätigkeit oder die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung vorzugehen. Ein höheres Strafmass wäre unverhältnismässig.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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