Die beschleunigten Asylverfahren funktionieren grundsätzlich gut, Optimierungen sind umgesetzt oder eingeleitet

Bern-Wabern, 23.08.2021 - Die beschleunigten Asylverfahren haben sich bewährt und werden rechtsstaatlich korrekt umgesetzt. Asylsuchende wissen deutlich rascher als früher, ob sie Schutz erhalten oder die Schweiz wieder verlassen müssen. Es besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf. Zu diesen Schlüssen kommt eine Evaluation durch externe Expertinnen und Experten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bereits Massnahmen umgesetzt oder eingeleitet, um Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Mehr als 96 Prozent der ablehnenden Asylentscheide des SEM werden unverändert rechtskräftig.

Das revidierte Asylgesetz ist seit dem 1. März 2019 in Kraft. Seither entschied das SEM erstinstanzlich über rund 27 000 neue Asylgesuche. Im Auftrag des SEM haben die Arbeitsgemeinschaft Egger, Dreher und Partner AG und die Ecoplan AG die Prozesse im Asylbereich während der ersten zwei Betriebsjahre evaluiert. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte analysierte seinerseits die Qualität der Asylentscheide im beschleunigten Verfahren und den Rechtsschutz. Die Resultate dieser externen Evaluation liegen nun vor.

Beschleunigte Asylverfahren dauerten im Durchschnitt 55 Tage

Die Mitarbeitenden des SEM halten sich bei der Bearbeitung der Asylgesuche an die vorgegebenen Prozesse. Die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren bis zum erstinstanzlichen Entscheid ist seit der Inkraftsetzung des revidierten Asylgesetzes deutlich kürzer geworden. Bei den nationalen Verfahren dauerte die Vorbereitungsphase im untersuchten Zeitraum durchschnittlich knapp 49 Tage und lag damit noch über dem Zielwert von 21 Tagen. Das anschliessende, getaktete Asylverfahren dauerte im Durchschnitt rund 6 Tage, die Vorgabe von 8 Tagen konnte in allen Asylregionen eingehalten werden. Im Durchschnitt konnte das SEM die beschleunigten Verfahren also nach 55 Tagen abschliessen. Gemäss den externen Expertinnen und Experten können die Verfahren durch prozessuale und organisatorische Optimierungen weiter beschleunigt und effizienter umgesetzt werden. Sie empfehlen unter anderem, die Rollen der verschiedenen Akteure noch besser zu klären, ein gemeinsames Planungstool zu verwenden und die Zusammenarbeit mit medizinischen Leistungserbringern noch stärker zu institutionalisieren.

Die Qualität der Asylentscheide ist gemäss den externen Expertinnen und Experten im Allgemeinen zufriedenstellend. Verbesserungsbedarf besteht insbesondere bei den Sachverhaltsabklärungen, beim Umgang mit den Stellungnahmen der Rechtsvertreterinnen und -vertretern zum Entscheidentwurf sowie bei der Qualitätskontrolle. Die Umsetzung des Rechtsschutzes durch die externen Leistungserbringer wird als gut beurteilt, auch wenn die überregionale Koordination zwischen den einzelnen Leistungserbringern und die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und den Leistungserbringern durch bessere Rollenklärung noch optimiert werden kann. Der Bericht enthält entsprechende Empfehlungen ans SEM und an die mit dem Rechtsschutz mandatierten Organisationen.

Es werden mehr Asylgesuche im erweiterten Verfahren behandelt

Das SEM hat bereits eine Reihe von Massnahmen umgesetzt oder eingeleitet, um die Effizienz der Asylverfahren und die Qualität der Entscheide weiter zu verbessern (siehe auch Factsheet). Die Präzisierung der Zuteilungskriterien hat dazu geführt, dass ab dem Jahr 2020 deutlich mehr Asylgesuche – insbesondere jene, bei denen vertiefte Abklärungen nötig sind – im erweiterten Verfahren statt im beschleunigten Verfahren behandelt werden als 2019.

Im medizinischen Bereich wurden die Abläufe, die Informationsflüsse und die Rollen der involvierten Akteure geklärt. Zudem wurde der Zugang der Asylsuchenden zum Rechtsschutz in den Zentren ohne Verfahrensfunktion vereinfacht, und es wurden Massnahmen für einen verbesserten Umgang mit den Stellungnahmen der Rechtsvertreterinnen und -vertretern zum Entscheidentwurf eingeleitet. Parallel zur Evaluation hat das SEM ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem im Asylbereich aufgebaut.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt mehr Entscheide des SEM

Diese Anpassungen haben gewirkt. Im ersten Jahr nach der Einführung der neuen Asylverfahren korrigierte das Bundesverwaltungsgericht noch rund einen Viertel der angefochtenen neurechtlichen Asylentscheide des SEM. Seit Anfang 2020 ist die Quote der gutgeheissenen Beschwerden oder ans SEM zurückgewiesenen Asylentscheide stetig zurückgegangen und liegt für das Jahr 2020 bei rund 16 Prozent. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte also die angefochtenen Entscheide des SEM in mehr als acht von 10 Fällen.

Eine Analyse des SEM zeigt, dass 2020 rund 96 Prozent aller ablehnenden, beschwerdefähigen Asylentscheide unverändert rechtskräftig wurden. Die Asylsuchenden verzichteten also in 96 von 100 Fällen darauf, eine Beschwerde gegen den Entscheid des SEM einzulegen oder dieser wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Lediglich bei 4 von 100 abgelehnten Asylgesuchen wurde das SEM vom Bundesveraltungsgericht korrigiert oder musste ein Gesuch anders beurteilen. Auch im ersten Jahr nach Einführung der neuen Asylverfahren lag die Entscheidbeständigkeitsquote bei gut 94 Prozent und damit nur leicht unter der Quote der vorangegangenen Jahre.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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