Integrationsvorlehre: Hohe Zufriedenheit bei leicht rückläufigen Teilnehmendenzahlen

Bern-Wabern, 02.02.2023 - Die Zielgruppe für die Integrationsvorlehre INVOL wurde 2021/2022 neben Geflüchteten auf spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU/EFTA- und Drittstaaten ausgeweitet. Insgesamt haben im vierten INVOL-Durchgang von 750 Programmteilnehmenden rund 55% einen Anschluss in der beruflichen Grundbildung gefunden. In Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wirtschaft wurden die Grundlagen für eine Verstetigung des Programms nach 2024 entwickelt.

Mit der partnerschaftlich getragenen Integrationsvorlehre (INVOL) haben Bund, Kantone und interessierte Wirtschaftsverbände ein Programm geschaffen, mit dem Migrantinnen und Migranten seit 2018 gezielt auf eine berufliche Grundbildung vorbereitet werden.

Zufriedene Teilnehmende - leicht rückläufige Zahlen

Gemäss der begleitenden Evaluation des Programms ist die Zufriedenheit der Teilnehmenden weiterhin hoch: Rund 90% der Teilnehmenden sind mit der INVOL zufrieden oder sehr zufrieden. Dies gilt sowohl für die Arbeit im Betrieb als auch für den Unterricht in der Berufsfachschule. Aufgrund der vergleichsweise tiefen Asylgesuchszahlen in den letzten Jahren und den Nachwirkungen der Pandemie gingen die Teilnehmendenzahlen gegenüber dem dritten Durchgang leicht zurück:

  • Im Ausbildungsjahr 2021/2022 haben insgesamt 750 Personen an der INVOL teilgenommen (Vorjahr: 867).
  • 615 Personen haben das Programm abgeschlossen (Vorjahr: 722). Die Vertragsauflösungsquote blieb damit konstant und vergleichbar mit jener in der beruflichen Grundbildung.
  • 421 Personen (Vorjahr: 491) haben nach Abschluss der INVOL eine EBA oder EFZ-Lehre begonnen.

Mit Blick auf die aktuellen Asylgesuchszahlen ist in den kommenden Jahren wieder mit einer Zunahme von Teilnehmenden zu rechnen. Zudem hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD am 16. März 2022 entschieden, den Zugang zur INVOL für den fünften Durchgang auch für Personen mit Schutzstatus S zu öffnen.

Verstetigung des Programms ab 2024

Eine in der Wintersession 2021 vom Parlament angenommene Motion der WBK-S (21.3964) verlangt, das Bundesprogramm INVOL ab Sommer 2024 zu verstetigen und bei Bedarf anzupassen. Dabei sind Massnahmen vorzusehen, mit denen Jugendliche und junge Erwachsene ausserhalb des Asylbereichs - in der Regel sind dies Personen im Familiennachzug aus EU/EFTA- und Drittstaaten - durch eine systematische Erstinformation sowie bedarfsgerechte Beratungs- und Abklärungsangebote erreicht und bei Eignung zur Teilnahme an einer Integrationsvorlehre motiviert werden.

Das SEM hat im vergangenen Jahr zusammen mit den Programmpartnern aus der Wirtschaft und den Kantonen die Grundlagen für diese Weiterentwicklung der INVOL ausgearbeitet. Folgende Neuerungen sind ab 2024 vorgesehen:

  • Spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene mit Ausbildungsbedarf sollen bereits kurz nach ihrer Einreise in die Schweiz auf den Einwohnerdiensten oder bei den Migrationsbehörden systematisch erfasst, informiert und für eine Berufsberatung angemeldet werden.
  • Nach einer Beratung und möglichen späteren Abklärung können die geeigneten Personen an einer INVOL als Vorbereitung für eine Berufslehre teilnehmen.
  • Im Frühjahr 2023 werden die Grundlagen für diese Weiterentwicklung veröffentlicht und die Kantone zur Programmeingabe eingeladen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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