Asylstatistik 2022

Bern-Wabern, 13.02.2023 - Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz 24 511 Asylgesuche gestellt, 9583 mehr als im Vorjahr (+64,2 %). Für 2023 rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) in seinem wahrscheinlichsten Szenario mit 27 000 (± 3000) neuen Asylgesuchen.

Im Jahr 2022 haben 24 511 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt, 9583 mehr als 2021. Der Anstieg der Asylgesuche um über 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist primär auf folgende Gründe zurückzuführen:

  • Das Reisen wurde mit dem Ende der meisten einschränkenden pandemiebedingten Massnahmen im Frühjahr 2022 generell wieder einfacher.
  • Die Pandemie hat viele Volkswirtschaften in traditionellen Herkunfts- und Transitländern von Asylsuchenden geschwächt. Steigende Preise als Folge des Ukraine-Krieges haben die Situation zusätzlich verschärft. Damit erhöhte sich der Abwanderungsdruck in den betroffenen Ländern, sowohl bei Staatsangehörigen wie auch bei Migrantinnen und Migranten, die sich dort – teilweise seit längerem – aufhielten.
  • Insbesondere die Türkei hat vor diesem Hintergrund im Verlauf des vergangenen Jahres den Druck auf die 3,5 Mio. syrischen und geschätzt 200 000 bis 300 000 afghanischen Staatsangehörigen, die sich im Land aufhalten, erhöht, in ihre Heimat zurückzukehren. Dies hat im Verlauf des Sommers 2022 zu einer deutlichen Zunahme der Migration in Richtung Europa geführt.
  • Schliesslich erleichterten liberale Visumsbestimmungen einzelner Staaten die Reise nach Europa.

Wichtigste Herkunftsländer von Asylsuchenden

Das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden im Jahr 2022 war Afghanistan mit 7054 Gesuchen. Davon sind 95 auf Familienzusammenführungen, 168 auf Geburten und 73 auf Mehrfachgesuche zurückzuführen. Somit wurden 6718 neue Asylgesuche von Personen afghanischer Herkunft verzeichnet.

Weitere wichtige Herkunftsländer waren 2022 die Türkei (3788 Primär- und 1003 Sekundärgesuche), Eritrea (426 Primär- und 1404 Sekundärgesuche), Algerien (1341 Primär- und 21 Sekundärgesuche) sowie Syrien (725 Primär- und 527 Sekundärgesuche).

Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche

Im Jahr 2022 hat das SEM 17 599 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt. 4816 Personen erhielten Asyl, die Anerkennungsquote (Asylgewährung) lag bei 30,6 Prozent (2021: 37,0 %). Die Schutzquote (Anteil Asylgewährungen plus vorläufige Aufnahmen aufgrund erstinstanzlicher Entscheide) lag bei 59,0 Prozent (gegenüber 60,7 % im Jahr 2021). Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vorjahr um 7801 auf 12 239 zu.

Ausreisen

Im Jahr 2022 sind 8333 Personen selbständig aus der Schweiz ausgereist (2021: 973 Personen). 1820 Personen wurden entweder in ihren Heimatstaat oder einen Drittstaat zurückgeführt (2021: 1655 Personen), 1314 Personen in einen Dublin-Staat (2021: 1127 Personen). Gesamthaft ist die Zahl der Ausreisen damit im Vergleich zum Jahr 2021 um 205,4 % gestiegen.

Resettlement

Im Rahmen des Resettlement-Programms sind 2022 641 Personen in die Schweiz eingereist (2021: 1050 Personen). Es handelt sich dabei vor allem um syrische, afghanische und sudanesische Staatsangehörige.

Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über das Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt das Kontingent der 220 Flüchtlinge, die von der Schweiz wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.

Monitoring Wegweisungsvollzug im Asylbereich

Die Kantone sind für die Rückführung abgewiesener Asylsuchender in ihre Herkunfts- oder in Dublin-Staaten zuständig (Wegweisungsvollzug). Sie werden dabei durch das SEM unterstützt. Nachdem der Bereich der Rückkehr und des Wegweisungsvollzugs in den Jahren 2020 und 2021 durch die COVID-19-Pandemie stark beeinträchtigt war, wurden die Auswirkungen während des vergangenen Jahres laufend kleiner. Insbesondere im letzten Quartal haben zahlreiche wichtige Herkunftsstaaten ihre pandemiebedingten Einreisebedingungen aufgehoben. Vor diesem Hintergrund hat der gesamte Bestand der Fälle von Rückkehrunterstützung hat im Asylbereich per Ende 2022 trotz der steigenden Anzahl Asylgesuche um 6,6 % auf 3425 Personen abgenommen (Stand Vorjahr: 3666). Nebst den Ausreisen von Personen aus dem Asylbereich waren im vergangenen Jahr auch zahlreiche Ausreisen ukrainischer Staatsangehörigen zu verzeichnen (6666 Ausreisen).

Dublin

Die Schweiz hat im vergangenen Jahr bei 8029 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt (2021: 4936 Gesuche), 1566 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden (2021: 1375 Personen). Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 3777 Personen ersucht (2021: 3381 Gesuche) und 784 Personen wurden der Schweiz überstellt (2021: 745 Personen).

Krieg in der Ukraine: Status S

Stark geprägt wurde das Migrationswesen in der Schweiz während des letzten Jahres auch durch die Millionen von Menschen, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Mitteleuropa und in die Schweiz flohen. Am 12. März 2022 aktivierte der Bundesrat deshalb angesichts der grössten Flüchtlingsbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg den Schutzstatus S. Damit erhielten die Geflüchteten aus der Ukraine rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen mussten.

Allein in den ersten sechs Wochen nach Aktivierung des Schutzstatus S wurden über 40 000 schutzsuchende Personen, welche die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen haben, in der Schweiz registriert. Bis Ende 2022 haben 74 959 Schutzsuchende den Status S beantragt; er wurde in 72 611 Fällen gewährt. 7621 Personen haben im letzten Jahr den Schutzstatus wieder beendet; bei 1542 Personen war dessen Beendigung Ende 2022 in Prüfung.

Anfang November 2022 hat der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2024 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend verändert haben sollte.

Ausblick Asylgesuche 2023

Für 2023 rechnet das SEM gemäss dem wahrscheinlichsten Szenario mit 27 000 (±3000 Gesuche) neuen Asylgesuchen. Für die Zahl der in der Schweiz gestellten primären Asylgesuche ist zentral, wie sich die Migration aus der Türkei nach Griechenland und Bulgarien, die Weiterwanderung aus Griechenland und Bulgarien sowie die Migration aus der Türkei nach Italien entwickeln. Mitentscheidend sind zudem der Umfang der Migration aus Nordafrika sowie den visumsbefreiten Staaten in Richtung Europa und die Asyl- und Rückführungspraxis unserer vier Nachbarstaaten; auch deren Grenzkontrollmassnahmen können einen Einfluss haben.


Adresse für Rückfragen

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Letzte Änderung 30.01.2024

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