Neues Finanzierungssystem Asyl

Das neue Finanzierungssystem Asyl, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde eingeführt, um die Aufgaben der Betreuung, Sozialhilfe und Integrationsförderung möglichst optimal aufeinander abzustimmen. Die Umstellung erfolgt kostenneutral und vermeidet eine systematische Lastenverschiebung zwischen Bund und Kantonen. Das neue Finanzierungssystem beinhaltet drei wesentliche Neuerungen:

  1. Modell «Berufsbildung»: Dieses sieht vor, dass neu auch für alle Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen ab 18 Jahren bis zum 25. Geburtstag unabhängig von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung eine Globalpauschale an die Kantone ausbezahlt wird.
  2. Korrekturfaktor «tiefes Erwerbseinkommen»: Mit dem Korrekturfaktor soll vermieden werden, dass unerwünschte Fehlanreize zulasten der beruflichen Grundbildung oder Teilzeiterwerbstätigkeit bei den 25- bis 60-jährigen Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ab dem 25. und bis zum 60. Geburtstag entstehen.
  3. Auftrennung der Globalpauschale für Personen aus dem Asylbereich: Diese Globalpauschale 1 wurde neu in zwei separate Pauschale aufgetrennt, um den unterschiedlichen ausländer- und integrationspolitischen Voraussetzungen dieser beiden Personengruppen Rechnung zu tragen.

Mit diesen Neuerungen soll eine rasche und nachhaltige Integration der Betroffenen in der Schweiz erreicht und die Sozialhilfeabhängigkeit von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen reduziert werden. Zur Umsetzung des neuen Finanzierungssystems waren Anpassungen in der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen notwendig.

Die ursprünglich in der Vorlage enthaltene neue Regelung zum Thema «Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse» wurde aufgrund der Reaktionen in der Vernehmlassung nicht weiterverfolgt.

  • In seiner Sitzung vom 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vorlage «Neues Finanzierungssystem Asyl» verabschiedet. Sie ist auf den 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Dokumentation




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Letzte Änderung 01.01.2023

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