EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger: Leben und Arbeiten in der Schweiz

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Sie planen, in der Schweiz zu arbeiten, zu Ihrem Ehegatten oder Ihrer Familie zu ziehen oder möchten an einer Schweizer Universität studieren?

Welche Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt sein müssen, richtet sich nach dem Grund des Aufenthalts.

Mehr Informationen zum Freizügigkeitsabkommen FZA finden Sie hier:
FAQ – Fragen zur Personenfreizügigkeit

Sie finden die für Sie wichtigen Dokumente hier:
Factsheets

Länder der EU/EFTA

Belgien   Irland   Malta   Slowakei 
Bulgarien   Island   Niederlande   Slowenien 
Dänemark   Italien   Norwegen    Spanien 
Deutschland   Kroatien   Österreich   Tschechien
Estland   Lettland   Polen   Ungarn  
Finnland   Liechtenstein   Portugal   Zypern
Frankreich   Litauen   Rumänien 
 
Griechenland   Luxemburg   Schweden 
 

Vereinigtes Königreich

Das FZA wird seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr auf das Vereinigte Königreich angewendet. Informationen zur Zulassung von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs finden Sie hier:
Vereinigtes Königreich

Bewilligungen

Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier:
Adressen kantonaler Migrations- und Arbeitsmarktbehörden

Letzte Änderung 13.01.2026

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