
Sie planen, in der Schweiz zu arbeiten, zu Ihrem Ehegatten oder Ihrer Familie zu ziehen oder möchten an einer Schweizer Universität studieren?
Welche Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt sein müssen, richtet sich nach dem Grund des Aufenthalts.
Mehr Informationen zum Freizügigkeitsabkommen FZA finden Sie hier:
FAQ – Fragen zur Personenfreizügigkeit
Sie finden die für Sie wichtigen Dokumente hier:
Factsheets
Länder der EU/EFTA
| Belgien | Irland | Malta | Slowakei |
| Bulgarien | Island | Niederlande | Slowenien |
| Dänemark | Italien | Norwegen | Spanien |
| Deutschland | Kroatien | Österreich | Tschechien |
| Estland | Lettland | Polen | Ungarn |
| Finnland | Liechtenstein | Portugal | Zypern |
| Frankreich | Litauen | Rumänien |
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| Griechenland | Luxemburg | Schweden |
Vereinigtes Königreich
Das FZA wird seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr auf das Vereinigte Königreich angewendet. Informationen zur Zulassung von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs finden Sie hier:
Vereinigtes Königreich
Bewilligungen
Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier:
Adressen kantonaler Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Letzte Änderung 13.01.2026
