Brauche ich ein ETIAS?

European Travel Information and Authorisation System

Die Europäische Union legt den Zeitplan für die Einführung von ETIAS fest. Zurzeit können noch keine Anträge gestellt werden. Weiterführende Informationen sind auf der offiziellen ETIAS-Webseite der EU zu finden.

Weiterführende Informationen zu ETIAS sind auf der offiziellen ETIAS Website der Europäischen Union und in deren FAQs zu finden.

Vorsicht vor Fake-Webseiten

ETIAS: beware of scammers!

Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, die einen offiziellen Eindruck erwecken, aber falsche Informationen zu ETIAS liefern und persönliche Daten abgreifen. Die einzige sichere Internetseite mit verlässlichen Informationen zu ETIAS ist jene der EU:
europa.eu/etias

Informationen für Beförderungsunternehmen (Carrier)

Ab Inkrafttreten von ETIAS werden Carrier in Luft- und Seefahrt verpflichtet sein, innerhalb von 48 Stunden vor Abreise zu überprüfen, ob Reisende über eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung verfügen. Internationale Busunternehmen werden ab Inkrafttreten drei Jahre Zeit haben, um diese Anforderungen zu erfüllen. Bahnunternehmen sind von der ETIAS-Kontrollpflicht ausgenommen, ausser die Zugverbindungen ab dem Vereinigten Königreich mit Eurostar. In jedem Fall wird das Vorliegen einer ETIAS-Reisegenehmigung an der Schengen-Aussengrenze durch die Grenzkontrollbehörden überprüft.

Weitere Informationen für Carrier bietet eu-LISA auf ihrer Homepage, inklusive wichtiger FAQ.

Letzte Änderung 27.08.2026

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