BFM-Jahresmedienkonferenz: Konsequente Umsetzung der Gesetze

Bern. Das Bundesamt für Migration stellte die Schwerpunkte seiner Tätigkeiten für das Jahr 2008 vor. Nach der vollständigen Inkraftsetzung des neuen Ausländer- und des revidierten Asylgesetzes am 1. Januar 2008 gilt es, dass die Bestimmungen konsequent in der Praxis umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem die Verbesserung der Integration und die Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich. Im Weiteren sind die Arbeiten für die Inkraftsetzung von Schengen/Dublin von grosser Bedeutung sowie die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und die Förderung von Migrationspartnerschaften.

Herr Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), blickte anlässlich der Jahresmedienkonferenz auf die Tätigkeiten im Jahr 2007 zurück und stellte die wichtigsten Projekte des Amtes für das Jahr 2008 der Öffentlichkeit vor.

Erste Erfahrung mit dem seit dem 1.1.2007 in Kraft gesetzten Teil des Asylgesetzes

Die ersten Erfahrungen mit dem auf den 1.1.2007 in Kraft gesetzten Teil des Asylgesetzes sind positiv. So wurden von Januar bis Dezember 2007 neun Prozent mehr Reise- und Identitätspapiere abgegeben als im Vorjahr. Die Erwerbstätigkeit der vorläufig Aufgenommenen konnte dank dem verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt und den zusätzlichen Massnahmen von 37 % auf 40 % erhöht werden. Gemäss den Daten von sieben Kantonen betreffend die Zwangsmassnahmen konnten 77 % der Personen in Ausschaffungshaft zurückgeführt werden. Die Kantone haben die neue Härtefallregelung für 948 Personen beantragt und bei 3‘395 vorläufig aufgenommenen Personen wurde eine Aufenthaltsbewilligung erteilt.

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Bulgarien und Rumänien

Das ausgehandelte Protokoll II zur Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien sieht ab Inkrafttreten des Protokolls eine siebenjährige Übergangsfrist vor, während der gegenüber Arbeitnehmenden aus den beiden Staaten arbeitsmarktliche Beschränkungen (Kontingente, Inländervorrang, vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen) aufrechterhalten werden können.
Dasselbe gilt für die zeitlich begrenzte, personenbezogene Dienstleistungserbringung- wie im Falle des Protokolls I - für gewisse sensible Branchen (Bauhaupt- und Nebengewerbe, Gartenbau, Sicherheit und industrielle Reinigung).
Nach Ablauf der siebenjährigen Übergangsfrist gilt eine Ventilklausel. Diese berechtigt die Schweiz während drei Jahren, bei einer überdurchschnittlichen Einwanderung aus den beiden Staaten einseitig wieder Kontingente einzuführen.

Weiterführung des FZA

Die Schweiz hatte sich beim Abschluss des FZA ausbedungen, nach der ersten Geltungsdauer von sieben Jahren mittels eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses des Parlamentes über die Weiterführung des FZA formell zu entscheiden. Eine entsprechende Mitteilung an die EU müsste bis 31. Mai 2009 erfolgen. In zeitlicher Hinsicht bedeutet dies, dass sich der Ständerat als Erstrat in der Sondersession vom 28. April 2008 und der Nationalrat in der Sommersession 2008 mit der Vorlage befassen wird. Eine allfällige Referendumsabstimmung würde am 17. Mai 2009 stattfinden.

Die bisherigen Erfahrungen der Schweiz mit dem Freizügigkeitsabkommen sind gut. Dank dem Abkommen sind gut qualifizierte Arbeitskräfte aus der EU in die Schweiz gekommen und haben damit einen massgeblichen Beitrag an den konjunkturellen Aufschwung der letzten Zeit geleistet.

Bei einer allfälligen Ablehnung der Weiterführung des FZA käme jedoch die sogenannte "Guillotine-Klausel" zur Anwendung, was bedeuten würde, dass die übrigen sechs Abkommen der Bilateralen I innert sechs Monaten ebenfalls und automatisch hinfällig würden.

Integration

Mit den gesetzlichen Erneuerungen wird eine bessere Integration ermöglicht. Dies vor allem durch den Abbau von Hemmnissen auf dem Arbeitsmarkt oder den möglichst frühen Familiennachzug. Die vorläufig Aufgenommenen haben zudem die Möglichkeit, bei guter Integration nach 5 Jahren eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Der Bund hat die Möglichkeit die Integration zu fördern, u. a. durch Finanzhilfen an Projekte zur Förderung der Integration und durch die Ausrichtung von Integrationspauschalen an die Kantone.

Von den ausländischen Menschen wird aber auch die Integration nachdrücklich gefordert. So sieht das neue Gesetz vor, dass der Integrationsgrad bei Weg- und Ausweisungen und bei vorzeitiger Niederlassungsbewilligung berücksichtigt werden soll. Neu können auch Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Im Weiteren sollen die verschiedenen Massnahmen zur Integrationsförderung im Bereich der Sprache, der Bildung und der Arbeit umgesetzt werden.

Konsequente Umsetzung des Asyl- und Ausländergesetzes

In den kommenden Monaten wird es darum gehen, die Bestimmungen des neuen Ausländer- und des revidierten Asylgesetzes in der Praxis konsequent umzusetzen. Dies vor allem im Bereich der Missbrauchsbekämpfung und der öffentlichen Sicherheit. So soll der bestehende gesetzliche Handlungsspielraum bei der Wegweisung von straffälligen ausländischen Personen konsequent ausgeschöpft werden.

Wenn eine Person gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstösst, kann eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung widerrufen oder nicht verlängert werden. Auch ist es möglich, dass Eltern von jugendlichen straffälligen Ausländern weggewiesen werden können, wenn sie z. B. ihre Kinder vernachlässigen oder Auflagen der Schule oder der Vormundschaftsbehörden nicht eingehalten haben.

Schengen/Dublin

Damit Schengen/Dublin am 1. November 2008 in Kraft treten kann, gilt ein Hauptaugenmerk den Umsetzungs- und Vorbereitungsarbeiten für dieses Projekt. Unter anderem sind dies die Teilprojekte Schengen-Visum und die Fingerabdruck-Datenbank Eurodac, damit Personen, die mehrere Asylgesuche stellen, identifiziert und an das Land weitergeleitet werden können, das für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig ist.

Migrationspartnerschaften

Mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken und die illegale Migration und deren negative Folgen zu mindern, sollen bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften gefördert werden. Neben dem Bereich Strukturhilfe und den Rückkehrhilfeprogrammen ist auch der Abschluss von Rückübernahmeabkommen ein wichtiger Teil der Migrationspartnerschaften.

Letzte Änderung 14.02.2008

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