Am 1. November 2022 wurde in den Bundesasylzentren (BAZ) Basel und Zürich je eine externe Meldestelle in Betrieb genommen, bei der Asylsuchende und Mitarbeitende der Betreuung und der Sicherheit allfällige Unregelmässigkeiten in der Unterkunft melden können. Die Meldestelle ist Teil der Massnahmen, die das SEM 2021 angekündigt hat, um Gewalt in den Bundesasylzentren vorzubeugen. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das ursprünglich während 18 Monaten (1. November 2022–30. April 2024) getestet und evaluiert werden sollte. Basierend auf den Ergebnissen des Zwischenberichts hat das SEM entschieden, das Pilotprojekt um ein halbes Jahr bis zum 31. Oktober 2024 zu verlängern. Im Zuge dieser Verlängerung wurde das Angebot der externen Meldestellen auf zusätzliche BAZ in den Asylregionen Nordwestschweiz und Zürich sowie auf weitere Personenkreise ausgeweitet.
Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt
Während der anderthalbjährigen Projektdauer gingen rund 300 Meldungen ein. Am meisten Nennungen entfielen dabei auf den Betrieb der BAZ, beispielsweise auf Themen wie Verpflegung oder Infrastruktur. Die Auswertung des Pilotprojekts hat gezeigt, dass mutmassliche Verletzungen von Grundrechten kein verbreitetes Problem darstellen, sondern einzelne Fälle betreffen. Ungeachtet dessen waren alle Hinweise wertvoll, um allfällige Pflichtverletzungen in den BAZ erkennen und korrigieren zu können.
Die Evaluation des Pilotprojektes durch eine externe Organisation bestätigte den praktischen Nutzen der Meldestellen. Als komplementärer Kommunikationskanal für die Asylsuchenden und die Mitarbeitenden in den BAZ solle darum die Meldestelle schweizweit etabliert werden. Allerdings soll das Meldewesen ressourcenschonender und effizienter aufgebaut werden.
Weiteres Vorgehen
Die Evaluation des Pilotprojekts hat gezeigt, dass vorwiegend wiederkehrende, im Vergleich zu Grundrechtverletzungen weniger schwerwiegende Meldungen zu betrieblichen Themen bei den externen Meldestellen eingingen. Grundlegende Anpassungen an der Unterbringung von Asylsuchenden in den Strukturen des Bundes drängen sich auf Basis des Pilotprojektes nicht auf.
Basierend auf den bisherigen Evaluationsergebnissen des Pilotprojekts hat das SEM aber sein internes Beschwerdemanagement effizienter gestaltet: Wiederholt auftretende Meldungen zu Themen wie Verpflegung und Infrastruktur sollen über diesen internen Meldeweg besser erkannt werden. Diese Anpassungen im Rahmen des internen Beschwerdemanagements werden bereits im 2024 umgesetzt – dadurch sollen ein Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Sicherheit in den BAZ geleistet sowie potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig erkannt und minimiert werden.
Für Meldungen, die mutmassliche Verletzungen von Grundrechten betreffen und somit einen höheren Schweregrad aufweisen, soll eine zentrale, schweizweit zuständige externe Meldestelle geschaffen werden. Betrieben werden soll die zentrale externe Meldestelle durch eine unabhängige Organisation mit entsprechenden Kompetenzen. Die Suche nach einer geeigneten Partnerorganisation sowie der Aufbau der zentralen externen Meldestelle dürften geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der zentralen externen Meldestelle
Der Betrieb der externen Pilot-Meldestellen in den Asylregionen Nordwestschweiz und Zürich wurde per Ende Oktober 2024 eingestellt. Bis zur Inbetriebnahme der zentralen externen Meldestelle steht den Asylsuchenden und Mitarbeitenden das bestehende SEM-interne Meldewesen (Feedbackboxen und wöchentliche SEM-Sprechstunden) zur Verfügung. Auch sollen regelmässige, anonyme Umfragen unter den Asylsuchenden dazu beitragen, Verbesserungspotentiale und Bedürfnisse aufzuzeigen, um diese mit geeigneten Massnahmen im BAZ-Alltag berücksichtigen zu können.
Kontakt
Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch
Letzte Änderung 13.12.2024