Schutzstatus S bleibt, neue Regelung für sieben ukrainische Regionen

Angesichts der weiterhin volatilen Sicherheitslage und der anhaltenden russischen Angriffe auf weite Teile des Territoriums der Ukraine hat der Bundesrat am 8. Oktober 2025 entschieden, den Schutzstatus S bis zum 4. März 2027 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisieren sollte.

Das Schweizer Parlament hat in der Wintersession 2024 die Motion Friedli (24.3378) angenommen. Ab dem 1. November 2025 unterscheidet das SEM deshalb bei neuen Gesuchen für den Schutzstatus S zwischen Regionen, in die eine Rückkehr als zumutbar respektive nicht zumutbar erachtet wird. Personen, die bereits über den Schutzstatus S in der Schweiz verfügen, sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Auch gilt diese neue Regelung nicht für Familienangehörige von Personen mit Schutzstatus S, die noch in der Ukraine leben (Art. 71 Abs. 1 und 3 AsylG).

Das SEM wird auch künftig jedes Gesuch im Einzelfall überprüfen. Lehnt das SEM ein Schutzgesuch ab, weil die Person aus einem Gebiet stammt, in die eine Rückkehr als zumutbar eingestuft wird, wird eine Wegweisung ausgesprochen. Erweist sich der Vollzug der Wegweisung im Einzelfall als nicht zulässig (vgl. Art. 83 Abs. 3 AIG) oder individuell nicht zumutbar (vgl. Art. 83 Abs. 4 AIG), wird diese Person in der Schweiz vorläufig aufgenommen. Personen, die vom Schutzstatus S ausgeschlossen sind, steht es zudem weiterhin offen, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen.

Die neue Regelung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt für alle Gesuche, die nach diesem Datum entschieden werden – einschliesslich derjenigen, die vor diesem Datum eingereicht, aber nach dem 31. Oktober entschieden werden.

Das SEM bestimmt die ukrainischen Regionen, in die eine Rückkehr als zumutbar resp. nicht zumutbar eingestuft wird. Es aktualisiert die untenstehende Liste bei veränderter Ausgangslage.

Aktuell (8. Oktober 2025) stuft das SEM eine Rückkehr in folgende Oblaste als zumutbar ein:

  • Wolyn
  • Riwne
  • Lwiw
  • Ternopil
  • Transkarpatien
  • Ivano Frankivsk
  • Tscherniwzi
Ukraine, Oblaste

Letzte Änderung 07.10.2025

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