Pilotprogramm «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen»
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen, erhalten während einer begrenzten Zeit finanzielle Zuschüsse. Zielgruppe sind Personen, die bereits Massnahmen wie Ersteinsätze, Qualifikationsprogramme oder Spracherwerb absolviert haben. Auf diesem Weg sollen von 2021 bis 2023 landesweit jährlich mindestens 300 Personen eine Arbeitsstelle antreten können. Mehr Informationen zum Pilotprogramm finden Sie unten im Rundschreiben und seinen Anhängen.
Dokumente
- Rundschreiben mit Anhang 1 (PDF, 679 kB, 13.07.2020)
- Anhang 2: Muster Vorlage für Budget, Kurzeingaben, Abrechnungen (PDF, 306 kB, 13.07.2020)
- Anhang 3: Zahlungsplan und Abrechnungsbeispiele (PDF, 93 kB, 13.07.2020)
- Anhang 4: Fragen Berichterstattung (PDF, 180 kB, 13.07.2020)
- Muster Einarbeitungsplan (XLS, 17 kB, 13.07.2020)
Letzte Änderung 17.11.2020