Programm «Stabilisierung und Ressourcenaktivierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen»

Zu den zentralen Zielen der Integrationsagenda Schweiz gehört die nachhaltige berufliche Integration und damit verbunden die längerfristige wirtschaftliche Unabhängigkeit von geflüchteten Personen. Jedoch sind Personen mit Fluchterfahrung häufig von Fragen der Alltagsbewältigung, Resilienz und psychosozialer Belastung betroffen. Je nach individueller Erfahrungen und persönlicher Umstände ist es einigen nicht möglich, das eigene Potenzial für die Integration linear zu entwickeln und nach Ankunft in der Schweiz an Angeboten zur Erlangung der Berufsbildungs- oder Arbeitsmarktfähigkeit teilzunehmen.

Mit dem Programm «Stabilisierung und Ressourcenaktivierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen» werden die Kantone unterstützt, entsprechende Massnahmen für Geflüchtete (anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, Schutzstatus S) bereitzustellen. Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine ist davon auszugehen, dass der Bedarf an diesen Massnahmen weiter steigen wird.

Ziel des Programms ist es, soziale Isolation zu verhindern, vorhandene Ressourcen zu stärken und zu erhalten, psychosoziale Belastungen zu lindern und längerfristig den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Erkenntnisse sollen in die Weiterentwicklung der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) einfliessen.

Im Frühling 2024 erhielten die Kantone die Möglichkeit, bei Bedarf einen Antrag zur Projektverlängerung bis max. Ende 2026 zu stellen. Das Programm Ressourcenaktivierung wird Ende 2026 definitiv abgeschlossen.

Evaluation des Programms Ressourcenaktivierung

Das Programm Ressourcenaktivierung wurde durch Interface Politikstudien Forschung Beratung AG im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) evaluiert. Die Evaluation untersuchte die Umsetzung, die Wirkungen und die Nachhaltigkeit der im Rahmen des Programms geförderten Projekte. Die Ergebnisse zeigen auf, welche Ansätze zur Stabilisierung und Ressourcenaktivierung sich bewährt haben und wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Ergebnisse und Empfehlungen dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung der Integrationsförderung an den Schnittstellen von Integration, Gesundheit und sozialer Sicherheit und für den Wissenstransfer zwischen Bund und Kantonen.

Letzte Änderung 26.08.2026

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