Bundesrat eröffnet mehrere Vernehmlassungen für einen effektiven und besser funktionierenden Schengenraum

Bern, 11.08.2021 - An seiner Sitzung vom 11. August 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu drei Vorlagen im Schengen-Bereich (BMVI, VIS, ETIAS) eröffnet. Diese dienen dem Ziel, die Sicherheit innerhalb des Schengenraums zu stärken und die Grenzverwaltung weiter zu optimieren.

Die Schengen-Weiterentwicklungen betreffen zunächst die Übernahme der europäischen Verordnung zur Schaffung des Fonds für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Border Management and Visa Instrument, BMVI-Fonds). Der BMVI-Fonds dient als Nachfolgeinstrument des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze) für die Jahre 2021 bis 2027.

Wie beim bisherigen ISF-Grenze handelt es sich auch beim BMVI-Fonds um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und/oder Seeaussengrenzen sowie bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der BMVI-Fonds soll darüber hinaus zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und zur Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung durch die Schengen-Staaten beitragen, um irreguläre Migration zu bekämpfen und legale Reisen zu erleichtern. Wie die anderen Schengen-Staaten, wird auch die Schweiz Mittel für nationale Massnahmen aus dem Fonds erhalten.

Daneben sollen mit zwei weiteren Schengen-Weiterentwicklungen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Visa-Informationssystem (VIS) zu reformieren. Seit 2011 ist das VIS die technische Lösung, um das Visumverfahren für einen kurzfristigen Aufenthalt zu erleichtern. Mit dieser Reform sollen die neuen Herausforderungen in der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik besser bewältigt werden, indem insbesondere auch Personen, die Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel innehaben oder beantragt haben, im System erfasst werden. Die Vernehmlassungen für die beiden Vorlagen dauern bis zum 18. November 2021.

Schliesslich soll das europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS mit den anderen EU-Systemen (Ein- und Ausreisesystem EES, Schengener Informationssystem SIS und Visainformationssystem VIS) interoperabel werden. Dazu ist eine Anpassung des nationalen Rechts bei den Zugriffsrechten der nationalen ETIAS-Stelle auf die EU- und die nationalen Informationssysteme erforderlich. Ferner sollen auch neue Verfahrensbestimmungen in Bezug auf das ETIAS-Beschwerdeverfahren geschaffen werden. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert bis zum 18. Oktober 2021.


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Letzte Änderung 10.06.2024

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