Stellenmeldepflicht / Steuerung der Zuwanderung

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird.

Mit der Stellenmeldepflicht soll die Vermittlung von Personen, die in der Schweiz bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) registriert sind, gefördert werden. Die Massnahme dient der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Auf der Seite arbeit.swiss finden Sie laufend aktuelle Informationen zur Stellenmeldepflicht, welche auf den 1. Juli 2018 eingeführt wurde.

Links

Dokumentation

Letzte Änderung 27.02.2019

Zum Seitenanfang