Kantonale Integrationsprogramme 2028–2032 (KIP 4)

Mit der vierten Generation der kantonalen Integrationsprogramme führen Bund und Kantone ihre gemeinsame Integrationsförderung fort und entwickeln sie gezielt weiter. Die KIP 4 bauen auf den Erfahrungen der bisherigen Programmperioden auf.

Bund und Kantone haben dafür gemeinsam die strategischen Ziele und Rahmenbedingungen festgelegt. Die Kantone setzen die Integrationsförderung entsprechend den regionalen Gegebenheiten um und stimmen ihre Angebote mit den zuständigen Regelstrukturen ab. Der Bund unterstützt die Umsetzung finanziell und fachlich und begleitet die Kantone im Rahmen seiner Aufsichts- und Koordinationsaufgaben.

Besondere Schwerpunkte der Programmperiode 2028–2032 bilden die Integration von Frauen und «Arbeit dank Bildung».

Rechtliche Grundlagen

Medienmitteilungen

Letzte Änderung 25.09.2026

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