Kurzfristiger Aufenthalt: Einreisevoraussetzungen in die Schweiz

Die Einreisevoraussetzungen sind je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden unterschiedlich.

Hinweis:
Aus den Voraussetzungen für die Einreise in den Schengen-Raum über die Schweiz lassen sich keine Rückschlüsse zu den Voraussetzungen, die für die Einreise und den Aufenthalt in Drittstaaten gelten, ableiten.

Für Fragen zu den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen in andere Staaten können die ausländischen Vertretungen in der Schweiz Auskünfte erteilen:
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
 


Glossar

Drittstaaten
Staaten, die nicht zur Europäischen Union und/oder dem Schengen-Raum gehören

EU
Europäische Union

EFTA
Europäische Freihandelsassoziation

Kurzfristiger Aufenthalt
90 Tage je Bezugszeitraum von 180 Tagen

Reisedokument
Reisepass, provisorischer Reisepass oder Identitätskarte

 

Letzte Änderung 22.05.2015

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