Bürgerinnen und Bürger der EU oder der EFTA müssen folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen einen Personalausweis, eine Identitätskarte oder einen Reisepass vorweisen.
Die Schweiz anerkennt je nach Staat weitere Reisedokumente an. Übersicht:
Anhang 1, Liste 1: Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit - Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.
- Sie dürfen nicht zu einer Landesverweisung verurteilt worden sein.
Ungeachtet von der Staatsangehörigkeit müssen Familienangehörige von Bürgerinnen und Bürger der EU und der EFTA folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen einen Reisepass vorweisen.
- Sie müssen im Besitz eines besonderen Aufenthaltstitels eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines Visums sein. Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 1 MB, 29.07.2014)
Falls die Familienangehörigen visumpflichtig sind und über keinen Aufenthaltstitel verfügen vgl.
Anhang 1, Liste 1: Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit - Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.
- Sie dürfen nicht zu einer Landesverweisung verurteilt worden sein.
Familienangehörige von Bürgerinnen und Bürger der EU und der EFTA sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit:
- der Ehegatte und der Lebenspartner, mit dem die Bürgerin oder der Bürger der EU oder der EFTA eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist. Die eingetragene Partnerschaft muss sich auf die Rechtsvorschriften eines EU/EFTA-Staates stützen und nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Staates und des Aufnahmemitgliedstaats der Ehe gleichgestellt sein,
- die Verwandten in gerade absteigender Linie der Bürgerin oder des Bürgers der EU oder der EFTA und seines/ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, sofern diese das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder ihnen von diesen Unterhalt gewährt wird,
z.B. Kinder, Enkel oder Enkelinnen - die Verwandten in gerader aufsteigender Linie der Bürgerin oder des Bürgers der EU oder der EFTA und seines/ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, denen von dieser/diesem Unterhalt gewährt wird.
z.B. Eltern oder Grosseltern
Glossar
Drittstaaten
Staaten, die nicht zur Europäischen Union und/oder dem Schengen-Raum gehören
EU
Europäische Union
EFTA
Europäische Freihandelsassoziation
Kurzfristiger Aufenthalt
90 Tage je Bezugszeitraum von 180 Tagen
Reisedokument
Reisepass, provisorischer Reisepass oder Identitätskarte
Letzte Änderung 01.03.2017