Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben – ungeachtet von der Aufenthaltsdauer – ein uneingeschränktes Recht auf Einreise in die Schweiz. Es genügt, wenn sie einen Reisepass, provisorischen Pass oder eine Identitätskarte vorweisen.

Besitzt die Person kein Reisedokument, wird die Einreise trotzdem gewährt, wenn die Schweizer Staatsangehörigkeit bewiesen oder glaubhaft gemacht wird. Das Staatssekretariat für Migration SEM empfiehlt für die Einreise in die Schweiz insbesondere eines oder mehrere der folgenden Dokumente zusätzlich mitzuführen:

  • Fotokopie des gültigen Passes, des gültigen provisorischen Passes oder der gültigen Identitätskarte,
  • ein abgelaufenes oder annulliertes Schweizer Reisedokument,
  • ein amtliches Dokument aus dem die Identität und/oder Staatsangehörigkeit abgeleitet werden könnte (z.B. Führerausweis).
       

Glossar

Drittstaaten
Staaten, die nicht zur Europäischen Union und/oder dem Schengen-Raum gehören

EU
Europäische Union

EFTA
Europäische Freihandelsassoziation

Kurzfristiger Aufenthalt
90 Tage je Bezugszeitraum von 180 Tagen

Reisedokument
Reisepass, provisorischer Reisepass oder Identitätskarte

 

Letzte Änderung 22.05.2015

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