Junge Berufsleute (Stagiaires)

Die Schweiz hat mit diversen Staaten sogenannte Stagiaires-Abkommen geschlossen. Diese ermöglichen jungen Berufsleuten, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in der Schweiz erweitern möchten, eine Arbeitsbewilligung für maximal 18 Monate zu erhalten. Zugelassen werden Staatsangehörige dieser Länder:

Argentinien, Australien, Chile, Indonesien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, Ukraine, USA

Die Stagiareseinsätze dienen der Weiterbildung, sie können nur im erlernten Beruf resp. Studiengebiet erfolgen. Teilzeitarbeit oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. Die jungen Berufsleute müssen einen orts- und branchenüblichen Lohn erhalten.

Wenn Sie ein Berufspraktikum in unserem Land absolvieren möchten, müssen Sie sich in erster Linie selbst um eine Stelle bemühen. Die Gesuche sind bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland einzureichen.

Informationen über das Bewilligungsverfahren sowie die genauen Zulassungsvoraussetzungen, das offizielle Gesuchsformular sowie einen Standard-Arbeitsvertrag finden Sie untenstehend.

Letzte Änderung 04.03.2022

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