- Allgemeine Fragen zur Integration
- Fragen zur Integration im Alltag
- Fragen zur Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen
- Fragen zur Förderung von Integrationsprojekten
- Fragen zur Integration von ausländischen Angehörigen von Schweizerinnen/Schweizern
- Fragen zur Integration im Bewilligungsverfahren
- Fragen zur Integrationsvereinbarung
Integration ist ein dynamischer Prozess, welcher sowohl die schweizerische als auch die ausländische Bevölkerung einbezieht.
Integration will das friedliche Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung erhalten. Dies gelingt, indem jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Schweiz die Werte der Bundesverfassung akzeptiert und indem man sich gegenseitig achtet und respektiert. Integration ist dann erfolgreich, wenn Bewohnerinnen und Bewohner in der Schweiz – unabhängig von ihrer Herkunft – die gleichen Chancen haben.
Das bedeutet:
Ausländerinnen und Ausländer erreichen vergleichbare Werte wie Schweizerinnen und Schweizer in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt, beim Gesundheitszustand, in der sozialen Sicherheit, bei der Straffälligkeit etc.
Um diese Ziele zu erreichen, braucht es die Offenheit der Schweizerinnen und Schweizer. Ausländerinnen und Ausländer müssen ihrerseits die Grundwerte der Bundesverfassung respektieren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhalten und zeigen, dass sie gewillt sind, am Wirtschaftsleben teilzuhaben und sich weiterzubilden. Besonders wichtig ist, dass Ausländerinnen und Ausländer möglichst rasch nach ihrer Ankunft in der Schweiz eine Landessprache erlernen. Sich gut verständigen zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und erleichtert das Zusammenleben im Alltag.
Interessante, aktuelle und spezifische Informationen, Links und Dokumente zur schweizerischen Integrationspolitik und zur Integrationsförderung des Bundes entnehmen Sie der Website des Staatssekretariats für Migration SEM unter Integration & Einbürgerung – Integrationsförderung:
Themenüberblick Integrationsförderung
Integrationsmassnahmen werden konkret vor Ort umgesetzt, beziehungsweise in den Kantonen, Städten und Gemeinden. Mehr über die konkrete Integrationsförderung finden Sie auf den jeweiligen Websites der Kantone und Städte. Eine Zusammenstellung aller Adressen befindet sich unter Integration & Einbürgerung – Integrationsförderung – Weiterführende Adressen:
Ansprechstellen für Integration in den Kantonen und Städten
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- Website der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), u.a. zu aktuellen migrationspolitischen Debatten in verschiedenen Themenbereichen, Stichwort «Dokumentation»:
www.ekm.admin.ch - Website des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu statistischen Angaben über die ausländische Wohnbevölkerung, bzw. zum Thema «Migration und Integration»:
www.bfs.admin.ch - Weiterführende Literatur und Diplomarbeiten zum Thema Integration finden Sie ebenfalls in den Bibliotheken der Universitäten
Unter Integration & Einbürgerung – Mein Beitrag zur Integration – als Zugewanderte finden Sie auf der SEM-Website Informationen zur Integration in Bildung, Arbeit, Sprache, soziale Integration, Partizipation, Gesundheit, Religion und Sicherheit:
Mein Beitrag zur Integration
Auf jeden Fall ist das Internet eine gute Quelle. Die folgende, ebenfalls vom Bund betriebene Seite, gibt Ihnen Auskunft über verschiedene Aspekte des Lebens in der Schweiz:
www.ch.ch
Nützliche Informationen über den Alltag in der Schweiz und Integrationsangebote finden Sie auch auf der Informations- und Beratungsplattform von und für Migrantinnen und Migranten:
www.migraweb.ch
Viele Kantone führen Informationsanlässe durch oder geben Broschüren ab, welche Ihnen helfen, sich in der Schweiz zurechtzufinden.
In den kantonalen und kommunalen Fachstellen für Integration werden Migrantinnen und Migranten persönlich beraten. Dort erhalten sie unter anderem auch Informationen über Sprachkurse (Angebot, Adressen, Kursdaten, Kosten und Unterstützung) und verschiedene Angebote zu Integrationskursen in ihrer Region. Die Adressliste der Kompetenzzentren befindet sich unter Integration & Einbürgerung – Integrationsförderung – Weiterführende Adressen.
Weiterführende Adressen
Für das Sprachkursangebot ist Ihr Wohnkanton zuständig. Bitte fragen Sie direkt in ihrer Gemeinde oder Ihrem Wohnkanton nach.
Die kantonalen und kommunalen Fachstellen für Integration bieten Informationen und persönliche Beratungen für Migrantinnen und Migranten an, unter anderem auch Informationen über Sprachkurse (Angebot, Adressen, Kursdaten, Kosten und Unterstützung) und verschiedene Angebote zu Integrationskursen in Ihrer Region. Die Adressliste der kantonalen und städtischen Kompetenzzentren für Integration mit jeweiligen Internetseiten finden Sie auf unserer Webseite unter Integration & Einbürgerung – Integrationsförderung – Weiterführende Adressen:
Weiterführende Adressen
Für die Bildung sind die Kantone zuständig. Informationen zu Sprachangeboten für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler sowie Adressen von zweisprachigen Schulen finden Sie deshalb auch beim jeweiligen kantonalen Erziehungsdepartement. Die Adressliste der kantonalen Erziehungs- und Bildungsdepartemente finden Sie hier:
Adressliste der kantonalen Erziehungs- und Bildungsdepartemente
Weitere nützliche Informationen sind zu finden auf der Informations- und Beratungsplattform von und für Migrantinnen und Migranten:
www.migraweb.ch
Über die Sprachkursanbieter und das Sprachkursangebot für Migrantinnen und Migranten erfahren Sie mehr bei Ihrer Gemeinde bzw. bei der kantonalen Ansprechstelle für Integrationsfragen in Ihrem Wohnkanton. Adresslisten finden Sie auf der SEM-Webseite unter Integration & Einbürgerung – Integrationsförderung – Weiterführende Adressen:
Weiterführende Adressen
Das "Rahmencurriculum für die sprachliche Förderung von Migrantinnen und Migranten" zeigt die geeigneten Instrumente der Sprachförderung auf, welche für Fachpersonen in der Verwaltung, für Anbieterinnen und Anbieter von Sprachkursen sowie für Entwicklerinnen und Entwickler von Lernmaterialen dienlich sind.
Mit diesem Rahmenkonzept sollen einerseits Sprachkurse qualitativ verbessert und andererseits Instrumente für den Nachweis der kommunikativen Kompetenzen der Lernenden beschrieben werden. Das Konzept zeigt auf, in welchen gesellschaftlichen Bereichen Migrantinnen und Migranten handeln wollen bzw. müssen und definiert einen Rahmen für die Ziele und Inhalte der Sprachkurse.
Rahmencurriculum für die sprachliche Förderung von Migrantinnen und Migranten (PDF, 1 MB, 14.12.2010)
Mit dem Sprachförderungskonzept "fide | Français, Italiano, Deutsch in der Schweiz – lernen, lehren, beurteilen" erhält der Zweitsprachenunterricht in der Schweiz einen konzeptionellen Rahmen, an dem sich Lernende und Lehrende orientieren können. Als Hilfe für die Umsetzung stehen auf dem Webportal www.fide-info.ch zahlreiche Hilfsmittel und exemplarische Materialien zur Verfügung. Auf die Entwicklung von Lehrplänen und standardisierten Lehrmitteln wurde aber bewusst verzichtet – der szenariobasierte Sprachunterricht nach den fide-Prinzipien orientiert sich immer wieder neu an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der einzelnen Kursgruppen.
Seit 2015 ist die Geschäftsstelle fide die operative Fachstelle für die Umsetzung von fide. Sie dient als Anlaufstelle für Fragen und Beratung, Kommunikations- und Sensibilisierungsmassnahmen. Ausserdem ist sie zuständig für die Umsetzung der definierten Standards für die Qualifizierung von Sprachkursleitenden im Integrationsbereich und für die Anerkennung von entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangeboten. Die Geschäftsstelle fide kann über das Webportal www.fide-info.ch erreicht werden.
Webportal fide-info.ch
Mehr Informationen:
Thema "Sprache"
Ganz verschiedene Instanzen und Gruppierungen! Auf der Bundesebene setzt sich die Eidgenössische Migrationskommission EKM mit migrationsspezifischen Fragen auseinander. In den Kanonen und in vielen grösseren Gemeinden existieren konsultative Kommissionen (Integrationskommissionen) oder ähnliche Organe, die sich mit Ausländer- und Integrationsfragen befassen. Auch Migrantinnen und Migranten engagieren sich aktiv in diesen Gremien.
Rund 300 Migrantenorganisationen sind zudem in einem Dachverband zusammengeschlossen – dem Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten (FIMM Schweiz). Es vertritt Migrantinnen und Migranten aus über 50 Nationalitäten und wurde im November 2000 in Bern gegründet. Mehr Informationen unter:
www.fimm.ch
Einige Kantone und Gemeinden kennen das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten der politischen Beteiligungen, sowie Stimm- und Wahlrechte der Migrantinnen und Migranten in den 26 Kantonen gibt es auf der Webseite der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM unter:
Strukturelle Partizipation in den Kantonen
Links:
www.ekm.admin.ch
www.fimm.ch
Eine Erwerbstätigkeit können Sie in der ganzen Schweiz ausüben. Dabei ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Wochenaufenthalt ausserhalb Ihres Wohnkantons möglich. Der Arbeitgeber muss die Tätigkeit vor dem Stellenantritt an die am Arbeitsort zuständige kantonale Behörde melden. Es müssen auch die Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel gemeldet werden. Die Meldung dient unter anderem dem Schutz der Arbeitnehmenden. Es soll verhindert werden, dass Sie zu tieferen Löhnen arbeiten müssen als andere Personen.
Kommunale und kantonale Stellen beraten vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge individuell, machen sie auf die Angebote, wie z.B. Beratungsangebote, Beschäftigungsprogramme etc. aufmerksam oder weisen sie diesen zu.
Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, sogenannte RAV, bieten auch für arbeitslose Menschen mit einer F-Bewilligung oder einem anerkannten Flüchtlingsstatus (B-Bewilligung) Beratungsgespräche und arbeitsmarktliche Massnahmen an. Die Adressen der RAV in Ihrem Wohnkanton finden Sie unter:
www.treffpunkt-arbeit.ch
Weitere Informationen sind zu finden ...
- ... auf der Website des Staatssekretariats für Migration. Dort finden Sie verschiedene Links rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz. Darunter finden Sie insbesondere auch weiterführende Informationen und Formulare hinsichtlich der Diplomanerkennung, für welche das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) direkt zuständig ist:
Links rund um das Thema Arbeiten in der Schweiz - ... beim Dachverband der Schweizer Flüchtlingshilfswerke SFH:
www.fluechtlingshilfe.ch
Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Damit sie gelingt, müssen die verschiedenen Integrationsmassnahmen vor Ort gut aufeinander abgestimmt sein. Jeder Kanton verfügt deshalb über ein eigenes Integrationsprogramm, das sich an gemeinsam von Bund und Kantonen festgelegten Zielen orientiert und gemeinsam finanziert wird.
Der Bund unterstützt in der Regel keine Einzelprojekte und Trägerschaften.
Die Integrationsfördergelder des Bundes gehen zu weiten Teilen aufgrund von Leistungsvereinbarungen an die Kantone. Klären Sie also in Ihrer Gemeinde und in Ihrem Kanton ab, ob staatliche Subventionen erhältlich sind und wie diese beantragt werden können.
Einzig Projekte, die so innovativ sind, dass daraus Erkenntnisse gewonnen werden, welche die Integrationsförderung gesamtschweizerisch weiterbringen, werden vom Bund direkt finanziert.
Leitlinien (PDF, 168 kB, 19.08.2024)
Die Zuständigkeiten für die Unterstützung von Projekten im Bereich Gesundheit, Sport oder Kultur liegt bei den jeweiligen Bundesstellen:
www.admin.ch
Asylsuchende Personen erhalten bei ihrer Ankunft in die Schweiz den Aufenthaltsstatus N. Dieser Status ist provisorisch; diesen Personen steht keine Integrationsförderung des Bundes zu.
Die Integrationsmassnahmen im hängigen Asylverfahren beziehen sich lediglich auf Spracherwerb, Kulturvermittlung und Beschäftigungsprogramme und werden durch kantonale Stellen durchgeführt.
Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern bzw. Ehegatten müssen bei der Einreise keine Sprachfähigkeiten nachweisen. Es ist aber sehr wichtig, dass die nachziehende Person sich schnell selbstständig – unabhängig von ihrem Schweizer Partner – im Schweizer Alltag zurechtfinden kann. Deshalb empfehlen wir dringlich, dass Ihre Angehörigen schnell einen Sprachkurs absolvieren und die neu erworbenen Kenntnisse auch im Alltag anwenden.
Für mehr Informationen über das Sprachkursangebot in Ihrem Kanton bzw. Ihrer Gemeinde möchten wir Sie auf die kantonale Ansprechstelle für Integrationsfragen verweisen. Adresslisten finden Sie auf unserer Webseite unter Integration & Einbürgerung – Integrationsförderung – Weiterführende Adressen.
Weiterführende Adressen
Weiterführende Informationen über den Familiennachzug von Schweizerinnen und Schweizern entnehmen Sie unserer Website unter folgendem Link:
Weisungen Ausländerbereich, Kapitel 6 (Familiennachzug) (PDF, 5 MB, 01.06.2024)
Bei erfolgreicher Integration kann die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) nach fünfjährigem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.
Art. 34 Niederlassungsbewilligung
Im Falle einer vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Artikel 62 Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) wird ein Sprachzertifikat (mindestens ein A2-Niveau des gemeinsamen Europäischen Sprach-Referenzrahmens GER) verlangt. Alle Kriterien in diesem Zusammenhang finden Sie in folgendem Dokument:
Anhang 1: Kriterien zum Grad der Integration für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung (PDF, 19 kB, 21.06.2010)
Die Adressen der kantonalen Migrationsbehörden finden Sie auf unserer Website unter Integration & Einbürgerung – Integrationsförderung – Weiterführende Adressen:
Weiterführende Adressen
Die kantonalen Migrationsbehörden (Migrations- bzw. Ausländeramt) können die Erteilung oder Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung) oder Jahresaufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) an die Bedingung knüpfen, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird (Art. 54 AuG, Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer). Diese Auflage kann durch das Migrationsamt in einer sogenannten Integrationsvereinbarung festgehalten werden.
Die Integrationsvereinbarung wird im persönlichen Gespräch mit der Migrantin / mit dem Migranten abgeschlossen.
Nicht alle Kantone wenden dieses Instrument an. Die Kantone, welche Integrationsvereinbarungen abschliessen, möchten dabei unterschiedliche Personengruppen erreichen. Der Bund hat dazu Empfehlungen abgegeben und auch ein Beispiel für eine Integrationsvereinbarung in zehn Sprachen publiziert:
Ausländerrechtliche Erfordernisse an die Integration
Integrationsvereinbarungen werden grundsätzlich mit Personen aus Drittstaaten (d.h. keine Personen aus EU/EFTA-Staaten und keine Angehörigen von Schweizer Staatsbürgern) abgeschlossen. Die ausländische Person ist in diesem Fall verpflichtet, einen Sprach- und/oder Integrationskurs zu besuchen.
Die Migrantin/der Migrant wird mit der Integrationsvereinbarung zum Besuch eines Sprach- und/oder Integrationskurses innerhalb einer bestimmten Zeit verpflichtet.
Die Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung kann sich auf die Verlängerung der Kurzaufenthaltsbewilligung bzw. der Aufenthaltsbewilligung auswirken.
Weitere Informationen:
Ausländerrechtliche Erfordernisse an die Integration
Letzte Änderung 08.02.2021