Integrationsvorlehre (INVOL)

Der Bundesrat will, dass die Erwerbsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen rascher und nachhaltiger gelingt. Mit dem Pilotprogramm «Integrationsvorlehre» werden seit August 2018 Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene gezielt und praxisorientiert auf eine Berufslehre vorbereitet.

Seit Sommer 2021 steht das Pilotprogramm auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausserhalb des Asylbereichs offen (sogenannte INVOL+). Im Fokus stehen Personen mit Ausbildungsbedarf aus EU/EFTA- sowie Drittstaaten.

Update: Personen mit Schutzstatus S haben ebenfalls Zugang zur INVOL (es gelten die bisherigen Teilnahmevoraussetzungen).

Hinweis: Während bei den VA/FL der INVOL eine Meldung der Erwerbstätigkeit ausreicht, benötigen Personen mit Schutzstatus S eine Arbeitsbewilligung.

Die Bewilligungserteilung erfolgt durch die Kantone (zuständige Arbeitsmarkt- oder Migrationsbehörde) und das Gesuch ist grundsätzlich durch den Arbeitgeber zu stellen.

Weitere Informationen zum Schutzstatus S

Medienmitteilungen

Letzte Änderung 25.07.2023

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