Einreise | Ausreise |
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15.08.2014 | 09.08.2013 |
19.09.2013 |
In diesem Fall muss zuerst der Bezugszeitraum berechnet werden, da der Aufenthaltsrechner ansonsten den ersten Aufenthalt mitberechnet und ein falsches Resultat bezüglich des "Overstays" liefert:
Überprüfung, ob eine Überschreitung des Aufenthaltes besteht, wenn der Drittstaatsangehörige entweder an der Aussengrenze steht oder sich bereits im Schengen-Raum aufhält mit der Funktion "Control".
Ein visumbefreiter Drittstaatsangehöriger wird am 01.03.2014 bei der Ausreise mit folgenden Einreise-und Ausreisestempeln kontrolliert:
Um dies zu vermeiden sollte wie folgt vorgegangen werden:
1. Bezugszeitraum von 180 Tagen berechnen.
2. Daten der bisherigen Aufenthalte einfügen,
aber ausschliesslich bis und mit dem Start der 180-Tage Periode;
in diesem Fall 03.09.2013.
Nun wird der "Overstay" richtig angezeigt. Bei der Ausreise am 01.03.2014 hatte die Person einen "Overstay" von 74 Tagen im Bezugszeitraum von 180 Tagen (03.09.2013–01.03.2014).
Anleitung – weiterlesen
- Bedienung – Kurzanleitung
- Beispiel 1 – Legaler Aufenthalt
- Beispiel 2 – Legaler Aufenthalt
- Beispiel 3 – Legaler Aufenthalt noch möglich
- Beispiel 4 – Legaler Aufenthalt: Mehrere Einreisen mit einem Visum "Multiple Entries", 90 Tage
- Beispiel 5 – Überschreitung der Aufenthaltstage (kurzer "Overstay")
- Beispiel 6 – Überschreitung der Aufenthaltstage (langer "Overstay")
- Berechnungsregeln
Aufenthaltsrechner
Letzte Änderung 01.12.2014